Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 26.02.2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Garten- und Landschaftsbau Imeri, Inhaber Fehmi Imeri, Rhedung 20, 41352 Korschenbroich (im Folgenden „Auftragnehmer") und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber") über die Erbringung von Leistungen im Bereich Garten- und Landschaftsbau.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vereinbart und abgerechnet.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Großaufträgen können Abschlagszahlungen vereinbart werden.
§ 5 Ausführung
Termine werden nach bestem Ermessen vereinbart. Verzögerungen durch Witterung, höhere Gewalt oder Lieferengpässe begründen keinen Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz, sofern sie vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind. Bei längerer Verzögerung wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
§ 6 Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme der erbrachten Leistungen. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 7 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Für pflanzliche Arbeiten gilt eine Anwachsgarantie nach den Vorgaben der „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (VOB/C, DIN 18916 ff.), sofern nicht abweichend vereinbart.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.